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Essig

Zur Essigherstellung können Trauben, Äpfel, Datteln und weitere Früchte verwendet werden, die natürlichen Alkohol enthalten. Durch Fermentation wird der Alkohol durch Essigsäurebakterien und Sauerstoff zu Essigsäure umgewandelt. Dieser Alkohol ist ausschlaggebend für die Transformation von Alkohol in Essigsäure, denn ohne eine Gärung kann kein Essig hergestellt werden. Dabei wird in der Regel 1% Alkohol zu 1% Säure umgewandelt, jedoch ist es möglich, dass eine bestimmte Menge an Alkohol nicht vollständig vergoren wird und Spuren von diesem in dem Essig wiederzufinden sind. Normalerweise wird bei der Essigherstellung kein Alkohol zugesetzt, falls dies jedoch der Fall sein sollte, muss dies im Zutatenverzeichnis angegeben werden.

Spezielle Essigsorten können auch aus unterschiedlichen Grundstoffen gewonnen werden. Beispielsweise wird Branntweinessig aus destilliertem Alkohol oder Branntwein, Weinessig aus Wein, Balsamicoessig aus dunklen Trauben und Obstessig aus Fruchtsäften oder Obstweinen hergestellt.

Ist Essig halal?

Jeder Essig, der aus Früchten ohne jeglichen Zusatz von Wein oder Ethanol hergestellt wird, gilt als rein. Diesbezüglich sind sich alle Gelehrte einig. Dies gilt auch dafür, wenn aus Wein auf natürlicherweise (ohne ein Einwirken einer Person) Essig entsteht.[1]

Der Prophet Muhammed (Friede sei mit Ihm) sagte: "Was für eine gute Nahrung Essig doch ist." (Muslim, 3/1623)

 

Ist Essig aus Wein (Brannt-/Weinessig) halal?

Bezüglich der Essigherstellung aus Wein existieren unterschiedliche Ansichten in den vier Rechtsschulen. Diese unterscheiden sich unter anderem auch in den unterschiedlichen Herstellungsmethoden, wenn Wein als Grundstoff fungiert.

 

Hanafitische Rechtsschule

Es ist erlaubt aus Wein Essig herzustellen und diesen zu verzehren. Der Essig wird als rein/halal eingestuft.

Der Prophet Muhammed (Friede sei mit Ihm) sagte: „Euer bester Essig ist der, den ihr aus Wein herstellt.“ (Beyhaki, es-Sünenü'l-kübrâ, VI, 38 (11534))

Malikitische Rechtsschule

Es wurden drei verschiedene Meinungen von Imam Malik überliefert:
1- Die Essigherstellung aus Wein ist zwar haram, jedoch ist der Verzehr von diesem erlaubt, da der entstandene Essig als rein und halal angesehen wird.
2- Die Essigherstellung aus Wein ist haram, wodurch der Essig auch als unrein (nacis) eingestuft wird.
3- Die Essigherstellung aus Wein ist halal, sodass der entstandene Essig auch als rein bewertet wird. Hierbei wird die erste Ansicht als am authentischsten (sahih) angesehen.

Anas b. Malik (r.a.) überlieferte, dass Abu Talha den Propheten über den Umgang mit dem geerbten Wein fragte. Er sagte: „Schüttel ihn weg.“ Darauf wurde er gefragt: „Kann ich nicht daraus Essig machen?“ Er antwortete: „Nein“. (Muslim; Tirmidhi, Buyû 58)

Hanbalitische Rechtsschule

Wenn der Essig bewusst aus Wein hergestellt wird, gilt dieser als unrein (nacis). Falls der Wein zu Essig umgewandelt wird, weil der Wein aus der Sonne in den Schatten oder aus dem Schatten in die Sonne gestellt wurde, unterteilt sich die Meinung von Ahmed b. Hanbel in zwei Beurteilungen:
1- Wenn die Person, die den Standort des Weins verändert hat, nicht die Absicht für eine Essigherstellung hegte, so gilt der entstandene Essig als rein.
2- Es wird ein Vergleich zu der Hinzufügung von anderen Stoffen (s. Schafiitische Rechtsschule) gezogen und somit der Essig als unrein bewertet.

Anas b. Malik überliefert in einem anderen Hadith, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit Ihm) gefragt wurde, ob Wein verändert werden könne, um ihn als Essig zu verwenden, und er antwortete: „Nein“. (Muslim, Esribe 11)

Schafiitische Rechtsschule

Wenn man dem Wein Stoffe wie Hefe, Brot, Essig, Salz etc. hinzufügt, gilt der daraus entstehende Essig als unrein (nacis), da diese Stoffe bei der Berührung mit dem Wein unrein werden und auch im fertigen Essig weiterhin als solches eingestuft werden. Wenn der Essig durch eine Verschiebung des Standortes (s. Hanbalitische Rechtsschule) entstanden ist, unterteilt sich die Ansicht der Schafiitischen Rechtsschule in zwei Beurteilungen:
1- Der entstandene Essig gilt als rein, da die berauschende Wirkung und die Unreinheit aufgelöst wird.
2- Der Essig gilt als unrein, somit auch als haram.

Es wurde überliefert, dass Omar ibn Khattab (r.a.) sagte: „Essig, der durch einen Menschen aus Wein hergestellt wurde, ist nicht halal. Wenn jedoch dieser Essig aus dem Wein durch Allah (also der Wein entwickelt sich selbst zu Essig) umgewandelt wird, so wird der Essig halal.“ (Beyhaki, es-Sünenü'l-kübrâ, VI, 37 (11532))

 

Einzelnachweise

  1. Wahba az-Zuhaili, el-Fikhu'l-Islamî ve edilletuhû, III, 541

 

Quellenangabe