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Geliermittel

Geliermittel sind Lebensmittelzusatzstoffe, die eine gewünschte Gelierwirkung haben. In der Lebensmittelbranche werden sie vielfältig benutzt. So findet man sie häufig als Stabilisator, Verdickungs- oder Bindemittel in Soßen, Suppen, Marmelade, Pudding oder Speiseeis wieder. Geliermittel können sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft sein.

Da Gelatine das einzige tierische Geliermittel ist und meistens gesondert genannt wird, kann man bei der Zutat Geliermittel von einer pflanzlichen Herkunft ausgehen.

 

Johannisbrotkernmehl E410

Ein pflanzliches Gelier- und Bindemittel, welches durch Hitzeeinwirkung aus den Samen der Früchte des Johannisbrotbaumes gewonnen wird. Verwendet wird als Bindemittel und als Stabilisator in Soßen, Suppen, Limonaden, Speiseeis und Desserts.

Da Johannisbrotkernmehl pflanzlicher Herkunft ist, wird es als unkritisch eingestuft.

 

Guarkernmehl E412

Ist das Mehl der Guarbohne, eine Hülsenfrucht aus Indien und Pakistan. Guarkernmehl kann auch als Emulgator wirken.

Guarkernmehl gehört ebenfalls zu den pflanzlichen Geliermitteln und wird daher als unkritisch eingestuft.

 

Xanthan E415

Xanthan wird durch die Fermentation der Xanthomonas Bakterien aus zuckerhaltigen Rohstoffen hergestellt. Häufig wird es als Verdickungsmittel in Mayonnaise, Ketchup, Speiseeis, Backwaren und Marmelade verwendet.

Xanthan gilt als unkritisch.

 

Agar Agar E406

Wird aus bestimmten Rotalgenarten gewonnen. Es wird mit Wasser aus den Zellwänden gelöst.

Agar-Agar ist geschmacksneutral und ein pflanzlicher Ersatz für Gelatine, daher gilt es als unkritisch.

 

Gummi Arabicum E414

Es handelt sich um den Pflanzensaft einer afrikanischen Akazienart, welches durch Einritzen der Rinde gewonnen wird. Verwendet wird es als Stabilisator und Verdickungsmittel in Süßwaren, Getränken, Tortenguss und Sahnesteif.

Da Gummi Arabicum pflanzlicher Herkunft ist, gilt es als unkritisch.

 

Pektin E440

Pflanzliche Gewinnung meist aus Apfel- oder Zitrusfruchtschalen. Durch den Kontakt mit Wasser bildet es eine geleeartige Substanz, die häufig als Geliermittel, Stabilisator und Verdickungsmittel in Marmelade, Konfitüre, Süßwaren, Tortenguss, Speiseeis oder Mayonnaise verwendet wird.

Pektin gehört zu den Pflanzlichen Geliermitteln und gilt daher als unkritisch.

 

Gelatine E441

Ein tierisches Geliermittel, welches aus Schwein, Rind oder Fisch hergestellt wird. Gelatine oder Speisegelatine ist immer tierischer Herkunft und kann keinen pflanzlichen Ursprung haben.

Bei Gewinnung aus Fisch gilt Gelatine als unkritisch. Bei Gewinnung aus Schwein gilt es als kritisch. Die Gewinnung aus Rind wird in den Rechtsschulen unterschiedlich bewertet.